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Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Erstellt am 14. November 2013

Für den konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht in den Klassen 1 und 2 sind die Lehren und Grundsätze der Evangelischen Kirche, beziehungsweise der Katholischen Kirche maßgeblich. Dieser Religionsunterricht zielt darauf, ein vertieftes Bewusstsein der eigenen Konfession zu schaffen, die ökumenische Offenheit der Kirchen erfahrbar zu machen und den Schülerinnen und Schülern beider Konfessionen die authentische Begegnung mit der anderen Konfession zu ermöglichen.

Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht bedarf der Genehmigung durch den Evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart und das Bischöfliche Ordinariat Rottenburg. (Zusammenfassung der Texte aus der „Vereinbarung der Evangelischen Landeskirche in Baden, in Württemberg, der Erzdiözese Freiburg und Rottenburg-Stuttgart vom 1.März 2005")

Für unsere Grundschule in Uhlbach bedeutet diese Vereinbarung, dass der Klassenverband auch im Fach Religion bestehen bleiben kann und sich die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit religiösen und sozialen Themen auseinandersetzen können. Damit wird der Klassenverband gestärkt und das Lernen voneinander und miteinander gefördert.